Informationsblätter auf einen Blick

Hier finden Sie alle Informationsblätter nach Nummer sortiert aufgelistet.

1 – Häusliche Krankenpflege

Wer krankenpflegerische Behandlung benötigt, muss diese nicht zwangsläufig in einer stationären Einrichtung – einer Klinik beispielsweise – erhalten. In zahlreichen Fällen kann eine solche Behandlung auch im häuslichen Umfeld über ambulante Pflegedienste geleistet werden. Die gesetzlichen Grundlagen der häuslichen Krankenpflege sind im Sozialgesetzbuch (SGB) V geregelt.
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Informationsblatt Nr. 1 (153 kB)

2 – Kriterien der Pflegebedürftigkeit

Sind Menschen durch eine oder mehrere körperliche, geistige oder seelische Erkrankungen in ihren Fähigkeiten und ihrer Selbständigkeit eingeschränkt und bedürfen deshalb der Hilfe durch andere, gelten sie als pflegebedürftig. Dauert der Hilfebedarf voraussichtlich länger als sechs Monate an, können sie Unterstützung durch Leistungen der Pflegeversicherung bekommen.
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Informationsblatt Nr. 2 (208 kB)

3 – Demenz

Demenz ist ein Überbegriff für Erkrankungen, bei denen die geistigen Fähigkeiten wie
das Denken, die Erinnerung und die Orientierung verloren gehen. Sie betrifft vor allem
ältere Menschen und führt nicht nur zu Gedächtnisverlust, sondern auch zu
Veränderungen in den Gefühlen und im sozialen Verhalten. Das kann das
Zusammenleben schwierig machen. Es gibt viele Arten der Demenz, die häufigste
Form ist die Alzheimer-Demenz. Zu bedenken gilt: nicht jede Vergesslichkeit ist eine
Demenz.
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Informationsblatt Nr. 3 (174 kB)

4 – Der Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag soll pflegende Angehörige oder andere nahestehende Pflegende
unterstützen und entlasten.
Bei häuslicher Pflege besteht in den Pflegegraden 1-5 ein Anspruch auf einen
Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.
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Informationsblatt Nr. 4 (171 kB)

5 – Auswahl eines Pflegedienstes

Für die Versorgung zu Hause bieten eine Vielzahl von Pflegediensten Hilfe bei der
Körperpflege und bei der Hauswirtschaft sowie Betreuungsleistungen an. Es gibt außerdem
Pflegedienste mit speziellen Angeboten oder Ausrichtungen, z. B. Pflegedienste für junge
Pflegebedürftige oder für Patienten mit Bedarf an Intensiv- oder Palliativversorgung.
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Informationsblatt Nr. 5 (135 kB)

7 – Zuzahlungen zu Leistungen der Krankenkasse

Der Gesetzgeber verlangt für bestimmte Leistungen der Krankenkassen Zuzahlungen
von den Versicherten.
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Informationsblatt Nr. 7 (150 kB)

8 – Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege

Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (Verhinderungspflege)
Wenn eine private Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen
Gründen an der Pflege gehindert ist, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen
Ersatzpflege für längstens 42 Tage und bis zu 1.685 € im Kalenderjahr. Voraussetzung ist,
dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens
sechs Monate zu Hause gepflegt hat und dieser zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens
in Pflegegrad 2 eingestuft ist.
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Informationsblatt Nr. 8 (192 kB)

9 – Tagespflege

Pflegebedürftige Menschen haben die Möglichkeit einen Teil des Tages außerhalb der
Häuslichkeit betreut zu werden. In diesem Fall kann für diese Zeit auf eine sogenannte
teilstationäre Versorgung zugegriffen werden. Der Anspruch auf Tagespflege ist
zeitlich nicht begrenzt.
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Informationsblatt Nr. 9 (186 kB)

10 – Geriatrische Tagesklinik

Im Anschluss an eine vollstationäre Behandlung oder anstelle eines Krankenhausaufenthaltes
(für zu Hause wohnende behandlungsbedürftige Personen), kann die Therapie in einer
geriatrischen Tagesklinik in Anspruch genommen werden.
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Informationsblatt Nr. 10 (148 kB)