Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: April 2026
Die Pflegestützpunkte sind Beratungsstellen in gemeinsamer Trägerschaft auf der Grundlage des § 7c SGB XI. Träger der Pflegestützpunkte Brandenburg sind die Pflegekasse bei der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, der BKK Landesverband Mitte, die KNAPPSCHAFT, die IKK Brandenburg und Berlin, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) sowie der jeweilige Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt des Landes Brandenburg (nachfolgend: Trägergemeinschaft).
Die Trägergemeinschaft setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.pflegestuetzpunkte-brandenburg.de veröffentlichten Website der Pflegestützpunkte Brandenburg. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Die Trägergemeinschaft der Brandenburger Pflegestützpunkte ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten: Innerhalb des Unternehmens gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den gesetzlichen Anforderungen teilweise vereinbar. Sie erfüllt die Anforderungen der Stufe AA der WCAG 2.1 der Europäischen Union.
Es bestehen die folgenden aufgeführten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzerinnen und Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der nicht barrierefreien Inhalte. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der hier nicht aufgeführt ist.
- Grafische Bedienelemente: Nicht alle Grafiken und Bilder haben derzeit einen Alternativtext.
- Inhalt: Absätze sind derzeit nicht immer mit geeigneten Strukturelementen ausgezeichnet. Dynamische Inhalte, die im Ausgangszustand visuell versteckt sind, sind für Screenreader nicht verborgen. Die Suchergebnisseite ist ohne Scrollen aktuell nicht vollständig einsehbar.
- Texte: Texte sind aktuell nicht auf 200% vergrößerbar.
- Beschriftung: Sichtbare Beschriftungen von Bedienelementen kommen aktuell nicht im zugänglichen Namen des Bedienelements vor.
Kompatibilität
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:
- Microsoft Edge
- Mozilla Firefox
- Google Chrome
- Opera
- Safari
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:
- JAWS Screen Reader
- Windows Sprachausgabe
Technologien
Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:
- HTML
- CSS
- Javascript
Bewertungsmethoden
Die Trägergemeinschaft der Brandenburger Pflegestützpunkte hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode bewertet:
Externe Bewertung: Die Webseite wurde von der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien geprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:
Pflegekasse bei der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse Pflegeberatung/Pflegestützpunkte
Wilhelmstraße 1
10963 Berlin
Kontaktformular: https://www.aok.de/pk/kontakt/kontaktformular
Wir werden Ihnen innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung geben.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg
Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen.
Henning-von-Tresckow-Straße 2–13
14467 Potsdam
Telefon: +49 (385) 588 193 46
Telefax: +49 (385) 588 197 03
E-Mail: BIT@masgz.brandenburg.de
Webseite: https://msgiv.brandenburg.de
Formelle Genehmigung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Trägergemeinschaft der Brandenburger Pflegestützpunkte Pflegekasse bei der AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. Pflegeberatung/Pflegestützpunkte
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