34 - Vergütung in der ambulanten Versorgung 2025 (Brandenburger Leistungskomplexe zur Pflege – Orientierungswerte)

Nr.LeistungskomplexBeschreibungKosten je LK
1Kleine Körperpflege
  1. An-/Auskleiden
  2. Teilwaschen
  3. Mund- und Zahnpflege
  4. Kämmen/ Rasieren
13,82 €
2Große Körperpflege
  1. An-/Auskleiden
  2. Ganzkörperwaschung/Duschen/Baden
  3. Mund- und Zahnpflege
  4. Kämmen/Rasieren
27,64 €
3Unterstützung bei Ausscheidungen-kleine Hilfe
  1. An-/Auskleiden
  2. Säuberung des Pflegebereiches
  3. Hilfe/Unterstützung bei Ausscheidungen
6,08 €
4Unterstützung bei Ausscheidungen-erweiterte Hilfe
  1. An-/Auskleiden
  2. Hilfen/Unterstützung bei Ausscheidungen
  3. Säuberung des Pflegebereiches
  4. Waschen
7,81 €
5Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes
  1. Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes und/ oder
  2. Bett machen/richten und/oder
  3. Teilwechseln der Bettwäsche
2,49 €
5aAufwändiger Transfer
  1. Transfer über mehrere Etagen eines Hauses oder einer Wohnung
  2. Transfer mit Einsatz eines vor Ort vorhandenen Hebe- oder Treppenlifters o.ä.
5,87 €
6Lagern/ Mobilisierung
  1. Lagerung
  2. Mobilisierung
6,08 €
7Haarewaschen
  1. Waschen und Trocknen der Haare
  2. Kämmen
8,91 €
8Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  1. Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
  2. Hilfe beim Essen und Trinken
  3. Hygiene
  4. Nachbereitung
13,20 €
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme je Poolnehmer10,57 €
8aHilfe bei der Nahrungsaufnahme in Verbindung mit LK 20 oder LK 21
  1. Mundgerechtes Herrichten der Nahrung
  2. Hilfe beim Essen und Trinken
  3. Hygiene
8,15 €
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme in Verbindung mit LK 20 oder LK 21 je Poolteilnehmer6,50 €
9Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)
  1. Aufbereitung der Sondenkost
  2. sachgerechte Verabreichung der Sondenkost
  3. Spülen der Sonde
11,06 €
10Hilfestellung beim Verlassen und/ oder Wiederaufsuchen der Wohnung
  1. An-/Auskleiden
  2. Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
6,08 €
11Begleitung bei Aktivitäten (je 15 Min.)Begleitung bei Aktivitäten10,37 €
Begleitung bei Aktivitäten (je 15 Min.) je Poolteilnehmer8,29 €
12Betreuungsleistungen (je 10 Min.)Pflegerische Betreuungsmaßnahmen6,91 €
Betreuungsleistungen (je 10 Min.) je Poolteilnehmer5,53 €
12aPflegerische Betreuung und Anleitung (je 10 Min.)
  1. Hilfe und Unterstützung in Bereichen kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und bei psychischen Problemlagen und/oder
  2. Unterstützung bei krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
6,91 €
Pflegerische Betreuung und Anleitung (je 10 Min.) je Poolteilnehmer5,53 €
13Beheizen der Wohnung (Ofenheizung)
  1. Beschaffen des Heizmaterials aus vorhandenem Vorrat und Entsorgung der Verbrennungsrückstände
  2. Heizen
8,29 €
Beheizen der Wohnung (Ofenheizung) je Poolteilnehmer6,63 €
14Unterstützung bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen
  1. Unterstützung bei der allgemeinen Organisation oder Organisation von Dienstleistungen
  2. Unterstützungsleistungen bei der Regelung von finanziellen und administrativen Angelegenheiten
  3. Unterstützung bei der Organisation von Terminen
6,91 €
Unterstützung bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen je Poolteilnehmer5,53 €
15Reinigen der Wohnung (je 15 Min.)
  1. Trennung/ Entsorgung des Abfalls
  2. Staubwischen
  3. Reinigung Bad, Toilette, Küche, Wohn-, Schlafbereich
  4. Staubsaugen/ Nassreinigung
  5. ggf. Fenster putzen
10,37 €€
Reinigen der Wohnung (je 15 Min.) je Poolteilnehmer5,53 €
16Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung (je 15 Min.)
  1. Wechseln der Wäsche
  2. Waschen/Pflege/Bügeln der Wäsche und Kleidung
  3. Einräumen der Wäsche und Kleidung
10,37 €
17Wechseln der BettwäscheAb- und Beziehen des Bettes3,46 €
18Vorratseinkauf (max. 2x wö.)
  1. Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplans
  2. das Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und für die Haushaltsführung
  3. Unterbringung der eingekauften Gegenstände
13,82 €
Vorratseinkauf (max. 2x wö.) je Poolteilnehmer11,06 €
18Vorratseinkauf (max. 2x wö.)
  1. Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplans
  2. das Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und für die Haushaltsführung
  3. Unterbringung der eingekauften Gegenstände
13,82 €
Vorratseinkauf (max. 2x wö.) je Poolteilnehmer11,06 €
19Besorgung (max.3x wö.)
  1. Einkauf von frischen Lebensmitteln, Besorgung bei Post, Arzt, Apotheke oder Reinigung
  2. Unterbringung der eingekauften Gegenstände
4,15 €
Besorgung (max.3x wö.) je Poolteilnehmer3,32 €
20Kochen einer HauptmahlzeitKochen der Mahlzeit einschließlich Vor- und Zubereitung

  • sowie mundgerechte Zubereitung der Nahrung
  • Spülen des Ess- und Kochgeschirrs einschließlich Trocknen und Einräumen
  • Reinigen des Arbeitsbereiches
16,58 €
Kochen einer Hauptmahlzeit je Poolteilnehmer13,27 €
21Zubereitung einer sonstigen MahlzeitZubereitung bzw. Erwärmen von Speisen und/ oder Getränken

  • mundgerechte Zubereitung der Nahrung
  • Spülen des Ess- und Kochgeschirrs einschließlich Trocknen und Einräumen
  • Reinigen des Arbeitsbereiches
5,53 €
Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit je Poolteilnehmer4,42 €
22Erstbesuch
  1. Anamnese, einschließlich Erhebung pflegerischer Risiken
  2. Pflege-/ Maßnahmeplanung
  3. Beratung bei der Auswahl der Leistungskomplexe und Abschluss des Pflegevertrages
  4. Informationen über weitere Hilfen
  5. Anlegen der Pflegedokumentation
69,10 €
23Folgebesuch
  1. Erhebung pflegerischer Risiken und Beratung
  2. Pflegeplanung
  3. Auswahl der Leistungen und Anpassung des Pflegevertrages
24,19 €
24MRE- ZuschlagZuschlag bei Infektion mit multiresistenten Erregern1,60 €
25Wegepauschalevoll5,80 €
ermäßigt2,76 €
hälftige voll2,90 €
hälftige ermäßigt1,38 €
26Zeitvergütung Grundpflege (je 5 Min.) 3,85 €
27Zeitvergütung Betreuungsleistungen (je 5 Min.) 3,85 €
28Zeitvergütung Hauswirtschaft (je 5 Min.) 3,85 €
29Beratungsbesuch gemäß § 37 Abs. 3 und 4 SGB XI 61,27 €

 

Die in den Leistungskomplexen aufgezählten Verrichtungen stellen eine Auswahl möglicher Inhalte des Gesamtkomplexes dar. Das schließt nicht aus, dass im Einvernehmen auch weitere Leistungen möglich sind, die in den Gesamtrahmen der Position fallen können bzw. einzelne Verrichtungen wegfallen, die nicht benötigt werden. Beachtet werden muss hierbei, dass kein eigenständiger Leistungskomplex entsteht, der bereits mit einer entsprechenden Position abgedeckt ist. Grundsätzlich sind die einzelnen Positionen sowohl nebeneinander als auch mehrmals täglich abrechenbar, es sei denn, dies ist gesondert geregelt.

Ist in begründeten Einzelfällen der Einsatz von zwei Pflegekräften bei einem Pflegebedürftigen erforderlich, ist wie folgt zu verfahren: die Pflegekasse prüft nach Erhalt der begründenden Information durch den Pflegedienst die Notwendigkeit, ggf. unter Hinzuziehung des MD. Bei einem genehmigten Einsatz von zwei Pflegekräften sind die jeweiligen Leistungen (LK 1 - 9) einschließlich der Einsatzpauschale (LK 17) entsprechend der Anzahl der eingesetzten Pflegekräfte zu vergüten. Der Leistungsnachweis ist entsprechend zu kennzeichnen.

Die Höhe der zusätzlich vom Pflegedienst in Rechnung zu stellenden Investitionskosten beträgt im Schnitt 5 Prozent der erbrachten Leistungen. Diese werden nicht von den Pflegekassen übernommen, sie sind privat zu bezahlen. Wenn die finanziellen Voraussetzungen vorliegen und der Pflegedienst eine Vereinbarung mit dem Land Brandenburg abgeschlossen hat, übernehmen die Sozialämter die Kosten.

Ab dem 1.4.2020 muss von den ambulanten Pflegediensten ein zusätzlicher Ausbildungszuschlag erhoben werden, der gesondert in der Abrechnung ausgewiesen wird.