34 - Vergütung in der ambulanten Versorgung 2025 (Brandenburger Leistungskomplexe zur Pflege – Orientierungswerte)

Nr. Leistungskomplex Beschreibung Kosten je LK
1 Kleine Körperpflege
  1. An-/Auskleiden
  2. Teilwaschen
  3. Mund- und Zahnpflege
  4. Kämmen/ Rasieren
13,82 €
2 Große Körperpflege
  1. An-/Auskleiden
  2. Ganzkörperwaschung/Duschen/Baden
  3. Mund- und Zahnpflege
  4. Kämmen/Rasieren
27,64 €
3 Unterstützung bei Ausscheidungen-kleine Hilfe
  1. An-/Auskleiden
  2. Säuberung des Pflegebereiches
  3. Hilfe/Unterstützung bei Ausscheidungen
6,08 €
4 Unterstützung bei Ausscheidungen-erweiterte Hilfe
  1. An-/Auskleiden
  2. Hilfen/Unterstützung bei Ausscheidungen
  3. Säuberung des Pflegebereiches
  4. Waschen
7,81 €
5 Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes
  1. Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes und/ oder
  2. Bett machen/richten und/oder
  3. Teilwechseln der Bettwäsche
2,49 €
5a Aufwändiger Transfer
  1. Transfer über mehrere Etagen eines Hauses oder einer Wohnung
  2. Transfer mit Einsatz eines vor Ort vorhandenen Hebe- oder Treppenlifters o.ä.
5,87 €
6 Lagern/ Mobilisierung
  1. Lagerung
  2. Mobilisierung
6,08 €
7 Haarewaschen
  1. Waschen und Trocknen der Haare
  2. Kämmen
8,91 €
8 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  1. Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
  2. Hilfe beim Essen und Trinken
  3. Hygiene
  4. Nachbereitung
13,20 €
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme je Poolnehmer 10,57 €
8a Hilfe bei der Nahrungsaufnahme in Verbindung mit LK 20 oder LK 21
  1. Mundgerechtes Herrichten der Nahrung
  2. Hilfe beim Essen und Trinken
  3. Hygiene
8,15 €
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme in Verbindung mit LK 20 oder LK 21 je Poolteilnehmer 6,50 €
9 Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)
  1. Aufbereitung der Sondenkost
  2. sachgerechte Verabreichung der Sondenkost
  3. Spülen der Sonde
11,06 €
10 Hilfestellung beim Verlassen und/ oder Wiederaufsuchen der Wohnung
  1. An-/Auskleiden
  2. Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
6,08 €
11 Begleitung bei Aktivitäten (je 15 Min.) Begleitung bei Aktivitäten 10,37 €
Begleitung bei Aktivitäten (je 15 Min.) je Poolteilnehmer 8,29 €
12 Betreuungsleistungen (je 10 Min.) Pflegerische Betreuungsmaßnahmen 6,91 €
Betreuungsleistungen (je 10 Min.) je Poolteilnehmer 5,53 €
12a Pflegerische Betreuung und Anleitung (je 10 Min.)
  1. Hilfe und Unterstützung in Bereichen kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und bei psychischen Problemlagen und/oder
  2. Unterstützung bei krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
6,91 €
Pflegerische Betreuung und Anleitung (je 10 Min.) je Poolteilnehmer 5,53 €
13 Beheizen der Wohnung (Ofenheizung)
  1. Beschaffen des Heizmaterials aus vorhandenem Vorrat und Entsorgung der Verbrennungsrückstände
  2. Heizen
8,29 €
Beheizen der Wohnung (Ofenheizung) je Poolteilnehmer 6,63 €
14 Unterstützung bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen
  1. Unterstützung bei der allgemeinen Organisation oder Organisation von Dienstleistungen
  2. Unterstützungsleistungen bei der Regelung von finanziellen und administrativen Angelegenheiten
  3. Unterstützung bei der Organisation von Terminen
6,91 €
Unterstützung bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen je Poolteilnehmer 5,53 €
15 Reinigen der Wohnung (je 15 Min.)
  1. Trennung/ Entsorgung des Abfalls
  2. Staubwischen
  3. Reinigung Bad, Toilette, Küche, Wohn-, Schlafbereich
  4. Staubsaugen/ Nassreinigung
  5. ggf. Fenster putzen
10,37 €€
Reinigen der Wohnung (je 15 Min.) je Poolteilnehmer 5,53 €
16 Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung (je 15 Min.)
  1. Wechseln der Wäsche
  2. Waschen/Pflege/Bügeln der Wäsche und Kleidung
  3. Einräumen der Wäsche und Kleidung
10,37 €
17 Wechseln der Bettwäsche Ab- und Beziehen des Bettes 3,46 €
18 Vorratseinkauf (max. 2x wö.)
  1. Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplans
  2. das Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und für die Haushaltsführung
  3. Unterbringung der eingekauften Gegenstände
13,82 €
Vorratseinkauf (max. 2x wö.) je Poolteilnehmer 11,06 €
18 Vorratseinkauf (max. 2x wö.)
  1. Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplans
  2. das Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und für die Haushaltsführung
  3. Unterbringung der eingekauften Gegenstände
13,82 €
Vorratseinkauf (max. 2x wö.) je Poolteilnehmer 11,06 €
19 Besorgung (max.3x wö.)
  1. Einkauf von frischen Lebensmitteln, Besorgung bei Post, Arzt, Apotheke oder Reinigung
  2. Unterbringung der eingekauften Gegenstände
4,15 €
Besorgung (max.3x wö.) je Poolteilnehmer 3,32 €
20 Kochen einer Hauptmahlzeit Kochen der Mahlzeit einschließlich Vor- und Zubereitung

  • sowie mundgerechte Zubereitung der Nahrung
  • Spülen des Ess- und Kochgeschirrs einschließlich Trocknen und Einräumen
  • Reinigen des Arbeitsbereiches
16,58 €
Kochen einer Hauptmahlzeit je Poolteilnehmer 13,27 €
21 Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit Zubereitung bzw. Erwärmen von Speisen und/ oder Getränken

  • mundgerechte Zubereitung der Nahrung
  • Spülen des Ess- und Kochgeschirrs einschließlich Trocknen und Einräumen
  • Reinigen des Arbeitsbereiches
5,53 €
Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit je Poolteilnehmer 4,42 €
22 Erstbesuch
  1. Anamnese, einschließlich Erhebung pflegerischer Risiken
  2. Pflege-/ Maßnahmeplanung
  3. Beratung bei der Auswahl der Leistungskomplexe und Abschluss des Pflegevertrages
  4. Informationen über weitere Hilfen
  5. Anlegen der Pflegedokumentation
69,10 €
23 Folgebesuch
  1. Erhebung pflegerischer Risiken und Beratung
  2. Pflegeplanung
  3. Auswahl der Leistungen und Anpassung des Pflegevertrages
24,19 €
24 MRE- Zuschlag Zuschlag bei Infektion mit multiresistenten Erregern 1,60 €
25 Wegepauschale voll 5,80 €
ermäßigt 2,76 €
hälftige voll 2,90 €
hälftige ermäßigt 1,38 €
26 Zeitvergütung Grundpflege (je 5 Min.)   3,85 €
27 Zeitvergütung Betreuungsleistungen (je 5 Min.)   3,85 €
28 Zeitvergütung Hauswirtschaft (je 5 Min.)   3,85 €
29 Beratungsbesuch gemäß § 37 Abs. 3 und 4 SGB XI   61,27 €

 

Die in den Leistungskomplexen aufgezählten Verrichtungen stellen eine Auswahl möglicher Inhalte des Gesamtkomplexes dar. Das schließt nicht aus, dass im Einvernehmen auch weitere Leistungen möglich sind, die in den Gesamtrahmen der Position fallen können bzw. einzelne Verrichtungen wegfallen, die nicht benötigt werden. Beachtet werden muss hierbei, dass kein eigenständiger Leistungskomplex entsteht, der bereits mit einer entsprechenden Position abgedeckt ist. Grundsätzlich sind die einzelnen Positionen sowohl nebeneinander als auch mehrmals täglich abrechenbar, es sei denn, dies ist gesondert geregelt.

Ist in begründeten Einzelfällen der Einsatz von zwei Pflegekräften bei einem Pflegebedürftigen erforderlich, ist wie folgt zu verfahren: die Pflegekasse prüft nach Erhalt der begründenden Information durch den Pflegedienst die Notwendigkeit, ggf. unter Hinzuziehung des MD. Bei einem genehmigten Einsatz von zwei Pflegekräften sind die jeweiligen Leistungen (LK 1 - 9) einschließlich der Einsatzpauschale (LK 17) entsprechend der Anzahl der eingesetzten Pflegekräfte zu vergüten. Der Leistungsnachweis ist entsprechend zu kennzeichnen.

Die Höhe der zusätzlich vom Pflegedienst in Rechnung zu stellenden Investitionskosten beträgt im Schnitt 5 Prozent der erbrachten Leistungen. Diese werden nicht von den Pflegekassen übernommen, sie sind privat zu bezahlen. Wenn die finanziellen Voraussetzungen vorliegen und der Pflegedienst eine Vereinbarung mit dem Land Brandenburg abgeschlossen hat, übernehmen die Sozialämter die Kosten.

Ab dem 1.4.2020 muss von den ambulanten Pflegediensten ein zusätzlicher Ausbildungszuschlag erhoben werden, der gesondert in der Abrechnung ausgewiesen wird.