11 - Vollstationäre Pflege

Informationsblatt Nr. 11

Wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mehr ausreicht, kann es notwendig werden, in ein Pflegeheim umzuziehen. Voraussetzung für die Aufnahme in ein Pflegeheim ist das Vorliegen eines Pflegegrades.

Es gibt Einrichtungen, die spezielle Konzepte für Menschen mit besonderen Anforderungen in der Pflege und Betreuung anbieten, zum Bespiel für Menschen mit demenziellen Erkrankungen, Menschen im Wachkoma oder speziellen Erkrankungen.

Das Angebot dieser Einrichtungen umfasst alle pflegerischen Leistungen, einschließlich der medizinischen Behandlungspflege und der Betreuung.

In vier Schritten zum richtigen Heim:

1. Wie kann das passende Heim gefunden werden?

Sie können sich im Internet, telefonisch oder vor Ort über Pflegeheime informieren, um deren Ausstattung, die Preise und den Service zu vergleichen.

Vereinbaren Sie mit der Heimleitung einen Besuchstermin. Hier können Sie sich alles zeigen und erklären lassen. Vor Ort ergibt sich sicherlich auch die Möglichkeit ein persönliches Gespräch mit Bewohnern zu führen. Wenn Sie einen ersten positiven Eindruck haben, dann fragen Sie nach der Möglichkeit des Probewohnens.

Eine Hilfe bei der Auswahl eines Heimplatzes bietet auch unser Informationsblatt Nr. 12 (Checkliste Pflegeheim).

2. Welche Anträge sind erforderlich?

Ein Antrag auf Bewilligung für die vollstationäre Pflege bei der zuständigen Pflegekasse, ein Aufnahmeantrag bei dem gewünschten Heim und gegebenenfalls ein Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Sozialamt.

3. Worauf muss ich beim Heimvertrag achten?

Der Heimvertrag bildet die rechtliche Grundlage für die Pflege und den Aufenthalt in der stationären Pflegeeinrichtung. Alle Leistungen, die durch den Heimträger erbracht werden, sämtliche Vereinbarungen sowie die Kosten müssen im Vertrag verständlich beschrieben werden. Dabei müssen die Art der Leistung, ihr Inhalt und der Umfang dargestellt werden.

Bevor Sie den Heimvertrag unterschreiben, prüfen Sie den Vertrag mit einer Person Ihres Vertrauens und fragen Sie bei Unklarheiten in jedem Fall nach.

4. Was kostet ein Heimplatz?

Die Gesamtkosten für einen Pflegeheimplatz setzen sich aus den Kosten für Unterkunft, Pflegekosten, Verpflegungspauschale, Investitionskosten und Ausbildungsumlage zusammen.

Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse für die pflegebedingten Aufwendungen und die Aufwendungen der sozialen Betreuung einen Zuschuss in Höhe von:

Pflegegrad Sachleistung
Pflegegrad 1 131 Euro
Pflegegrad 2 805 Euro
Pflegegrad 3 1.319 Euro
Pflegegrad 4 1.855 Euro
Pflegegrad 5 2.096 Euro

Neben dem Leistungsbetrag, der von der Pflegeversicherung übernommen wird, tragen Heimbewohnende einen Eigenanteil für die stationären Pflegekosten. Dieser einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist unabhängig von der Höhe des Pflegegrades für alle Bewohnende des Pflegeheims gleich.

Die Pflegekasse übernimmt einen Leistungszuschlag für den pflegebedingten Eigenanteil, dieser ist abhängig von der Dauer des Aufenthaltes des Heimbewohners.

    • 15% des Eigenanteils an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres,
    • 30% des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 1 Jahr,
    • 50% des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 2 Jahre und
    • 75% des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 3 Jahre im Heim leben.

Der Gesamtbetrag der Heimkosten (abzüglich der Leistungen der Pflegekasse) muss aus dem Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen erbracht werden, gegebenenfalls kann die nötige Zuzahlung beim Sozialamt beantragt werden.