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Aktuelles

Pflegestützpunkte Barnim starten neues mobiles Angebot

Seit Mai 2023 bietet der Landkreis Barnim seine Beratung zum Thema Pflege mit einem zusätzlichen mobilen Service vor Ort an. Neben den festen Beratungsstellen in Eberswalde und Bernau kann die Beratung in den Kommunen des Landkreises zu festen Terminen genutzt werden. Dazu steht dem Pflegestützpunkt-Team ein neuer barrierearmer Beratungsbus zur Verfügung. Möglich wurde dieser Ausbau des Serviceangebots durch das Förderprogramm „Pakt für Pflege“ des Landes Brandenburg.
Die Pflegeberater:innen der Pflegekasse und die Sozialberater:innen des Landkreises Barnim informieren und begleiten Beratungssuchende von der Antragstellung bis zur Umsetzung der Unterstützungsbedarfe. Den Tourenplan der neuen mobilen Pflegeberatung finden Sie hier.

Der Tourenplan ist darüber hinaus auf den Internetseiten der Kommunen und des Landkreises Barnim sowie in den Amtsblättern veröffentlicht. 

Das Bild zeigt den mobilen Beratungsbus, den der Landkreis Barnim für seine Pflegestützpunkte eingerichtet hat. Damit fahren die Mitarbeitenden zu festen Terminen in die Orte.

Pflegestützpunkt Frankfurt (Oder) eröffnet Musterwohnung für barrierearmes Wohnen

Der Pflegestützpunkt Frankfurt (Oder) hat eine neue Musterwohnung für barrierearmes Wohnen als Außenstelle eröffnet. Das Projekt wird vom Land Brandenburg über den „Pakt für Pflege“ gefördert. Pflegebedürftige und Interessierte können die Musterwohnung besichtigen, sich zur Hilfsmittelversorgung informieren und das Angebot der Wohnberatung nutzen. Die neue Musterwohnung zeigt beispielhaft, wie sich Wohnungen barrierearm gestalten lassen, um auch mit Einschränkungen und einem Hilfebedarf möglichst lange in seinen eigenen vier Wänden leben zu können.
Weitere Informationen zu dem neuen Angebot finden Sie hier.

Auf dem Bild ist die barrierefreie Musterwohnung dargestellt. Sie wurde vom Pflegestützpunkt Frankfurt (Oder) eingerichtet.
Das Foto zeigt ein barrierefrei eingerichtetes Bad in der Musterwohnung des Pflegestützpunktes Frankfurt (Oder).

Pflegestützpunkte Oberhavel starten Pilotprojekt Videoberatung

Ab sofort können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei den Pflegestützpunkten im Landkreis Oberhavel nicht nur vor Ort in den Geschäftsstellen, sondern auch per Videochat beraten lassen. Möglich macht das ein Pilotversuch der Arbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte der Ersatzkassen (ARGE PSP). „Wir wollen die umfangreichen Digitalerfahrungen, die wir sowohl als Krankenkassen als auch unsere Versicherten während der Coronalockdowns gesammelt haben, nutzen, um unsere Angebote entsprechend auszuweiten“, erläutert die Bereichsleiterin Pflegeberatung Nicole Steinborn von der ARGE PSP. Die Online-Terminvereinbarung mit den Pflegestützpunkt-Mitarbeitenden aus Hennigsdorf, Oranienburg, dem Mühlenbecker Land und Zehdenick erfolgt unkompliziert über die jeweilige Webseite. „Da System ist übersichtlich und einfach zu bedienen“, schätzt Nicole Steinborn ein. „Wir sind uns sicher, dass unsere Kundinnen und Kunden das neue Angebot gern in Anspruch nehmen, denn es ist sehr flexibel, spart Mühe und Zeit. Genau darauf zielt unser neuer Service ab!“
Geplant ist, das Videoberatungsangebot der Pflegestützpunkte nach einer Testphase in Oberhavel auch Schritt für Schritt flächendeckend in allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Brandenburg einzuführen.

Auf dem Bild ist ein Senior zu sehen, der vor einem Laptop sitzt. Auf dem Laptop findet eine Videokonferenz mit einer Pflegeberaterin statt. Das Bild steht für das neue Pilotprojekt zur Videoberatung durch die Pflegestützpunkte.
Das Bild zeigt die Grafik eines Terminkalenders, mit dem ich online einen Termin für eine Video-Pflegeberatung reservieren kann.

Neuer Standort Bad Belzig ab Juni 2022 geöffnet

Im Landkreis Potsdam-Mittelmark hat in Bad Belzig ein neuer Standort geöffnet. Die Pflege- und Sozialberaterinnen sind montags von 10 bis 12 Uhr für Sie da. Weitere Termine können individuell vereinbart werden. Schauen Sie für weitere Informationen hier auf die Seite von Bad Belzig.

Mehr Beratungsleistungen in den Pflegestützpunkten

Für rechtliche Fragen steht den Berater:innen in den Pflegestützpunkten aktuell die Unterstützung durch Kolleg:innen der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e. V. zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns dazu in den Pflegestützpunkten an.

Auf dem Foto ist eine Seniorin im Gespräch mit einer Frau zu sehen.

Mehr Leistungen für Pflegebedürftige durch
Pflegereform 2022

Mit der Pflegereform, die zum Januar 2022 in Kraft getreten ist, ergeben sich für Pflegebedürftige einige Vorteile. Denn die Leistungen haben sich in verschiedenen Bereichen erhöht. Für die stationäre Pflege sinkt der Eigenanteil, den man selbst leisten muss. Für die ambulanten Pflegesachleistungen und für die Kurzzeitpflege werden höhere Leistungsbeiträge durch die Pflegekasse gezahlt.

Über die konkreten Beträge der Leistungserhöhungen informieren Sie individuell und kostenfrei die Pflegestützpunkte im Land Brandenburg. Die Themenfelder, in denen hier die Beratung für Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen stattfindet, sind so vielfältig wie die individuellen Pflegesituationen. Pflege betrifft keineswegs ausschließlich Seniorinnen und Senioren, sondern Menschen jeden Alters. Genau das macht das Themenfeld so komplex. Die Pflegestützpunkte unterstützen bei der Stellung von Anträgen zur Pflegeeinstufung, zu Hilfs- und Pflegehilfsmitteln. Die Beraterinnen informieren zu Möglichkeiten der Entlastung der Angehörigen, zur Finanzierung von Pflege und zu sehr wichtigen verbessernden Maßnahmen für das Wohnumfeld. „Oftmals müssen in Wohnung oder Haus Barrieren wie Türschwellen oder zu schmale Türrahmen beseitigt werden, damit Pflege tatsächlich zuhause erfolgen kann“, unterstreicht Chris Behrens, Leiter der Pflegestützpunkte Brandenburg. „Wir erläutern den Ratsuchenden auch, welche Umbaumaßnahmen im Rahmen der Pflegebedürftigkeit finanziert werden können.“

Auf dem Bild ist eine Beratungssituation mit einem Seniorenpaar und einer Pflegeberaterin dargestellt.

Neuer Leistungszuschlag für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen

Seit Januar 2022 zahlt die Pflegekasse Pflegebedürftigen in vollstationären Einrichtungen einen neuen Zuschlag zur Entlastung des persönlichen Eigenanteils. Den sogenannten Leistungszuschlag erhalten Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5. Wie hoch der Zuschlag ist, richtet sich danach, wie lange der Versicherte schon im Pflegeheim lebt. Er staffelt sich wie folgt: ab Aufnahme im Pflegeheim 5 Prozent des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen, bei mehr als 12 Monaten 25 Prozent, bei mehr als 24 Monaten 45 Prozent und bei mehr als 36 Monaten 70 Prozent.

„Bereits zum Jahreswechsel haben alle anspruchsberechtigten Versicherten ein Schreiben ihrer Pflegekasse erhalten. In dem Schreiben stand die prozentuale Höhe des individuellen Zuschusses. Versicherte müssen in der Regel einen Teil der Pflegekosten selbst bezahlen. Die Pflegekasse zahlt den anderen Teil. Genau dieser wird durch den neuen Leistungszuschlag erhöht und führt zu einer finanziellen Entlastung des Anteils der Versicherten“, erläutert Chris Behrens, Leiter der Pflegestützpunkte Brandenburg. „Die Kosten für die Unterkunft, die Verpflegung und Investitionskosten, wie beispielsweise Instandhaltungskosten des Pflegeheimes, gehören nicht dazu. Diese Beträge müssen die Pflegebedürftigen selbst tragen.“

Der neue Leistungszuschlag muss nicht beantragt werden. Er wird automatisch durch die Pflegekasse gewährt und an die Pflegeeinrichtung gezahlt. Die Pflegeeinrichtung berücksichtigt die von der Pflegekasse gezahlten Leistungen bei der Abrechnung des zu zahlenden Eigenanteil individuell für jeden Versicherten.

Auch die Leistungsbeiträge der Pflegekasse für ambulante Pflegesachleistungen (für die Pflege durch Pflegedienste) und für die Kurzzeitpflege wurden zum 1. Januar 2022 erhöht. Über die Details informiert Sie gern das Team der Pflegestützpunkte Brandenburg individuell und kostenfrei. Die Berater:innen sind flächendeckend im Land für Sie vor Ort.

Das Foto zeigt eine Gruppe von Seniorinnen und Senioren, die in einem Stuhlkreis sitzen und sich unterhalten.

Neuer Leistungszuschlag für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen

Pflegestützpunkte erläutern neue Leistungen aus der Pflegereform
Rund 154.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger sind pflegebedürftig. Das entspricht mehr als sechs Prozent der Gesamtbevölkerung und liegt deutlich über dem Durchschnitt in Deutschland. Bemerkenswert ist, dass mehr als 83 Prozent dieser auf Pflege angewiesenen Menschen zuhause gepflegt werden. Möglich macht das zuallererst die große Zahl der pflegenden Angehörigen, aber auch die vielfältigen ambulanten Pflegeangebote, die unter anderem der Entlastung der Pflegenden dienen sollen.

Höhere Leistungsbeträge durch Pflegereform
Durch die Pflegereform, die zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist, haben sich die Leistungen der Pflegekasse für ambulante Pflegesachleistungen (bei der Pflege durch Pflegedienste) um 5 Prozent und für die Kurzzeitpflege um 10 Prozent erhöht. „Wie genau sich diese Erhöhung auf die konkrete Pflege auswirkt, erläutern Ihnen individuell unsere Beraterinnen der Pflegestützpunkte“, informiert Chris Behrens, Leiter der Pflegestützpunkte Brandenburg. Die Pflege- und Sozialberaterinnen sind für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im ganzen Land vor Ort. „Die Pflegegesetzgebung ist sehr komplex. Deshalb ist es für die Menschen sehr wichtig, dass wir unser individuelles, neutrales und kostenfreies Beratungsangebot an 43 Stellen leisten. Damit können wir dazu beitragen, dass Pflege zuhause in diesem Umfang für so viele Brandenburgerinnen und Brandenburger möglich ist. Genau das ist unser oberstes Ziel!“

Pflegebedürftig sind Menschen jeden Alters
Pflege betrifft keineswegs ausschließlich Seniorinnen und Senioren, sondern Menschen jeden Alters. Genau das macht das Themenfeld so komplex. Das Team der Pflegestützpunkte Prignitz unterstützt bei der Stellung von Anträgen zur Pflegeeinstufung, zu Hilfs- und Pflegehilfsmitteln. Die Berater:innen der Pflegestützpunkte informieren zu Möglichkeiten der Entlastung der Angehörigen u. a. durch Kurzzeitpflege, zur Finanzierung von Pflege und zu sehr wichtigen Umbaumaßnahmen in Wohnung oder Haus.

Das Foto zeigt den Umriss eines Hauses, der von Händen umrahmt und damit geschützt wird. Das Bild steht symbolisch für das Ziel, dass jeder Mensch so lange wie möglich in seiner häuslichen Umgebung leben können soll.