6 - Hilfe im Haushalt
Informationsblatt Nr. 6
Einige Menschen benötigen Unterstützung beim Einkaufen, Kochen oder bei der Wohnungsreinigung.
Die Krankenkassen übernehmen auf Antrag die Kosten für eine Haushaltshilfe wegen akuter schwerer Krankheit oder Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach stationärer/ambulanter Krankenhausbehandlung oder nach ambulanten Operationen. Die Dauer der Kostenübernahme regelt die jeweilige Satzung der Krankenkasse.
Bitte fragen Sie deshalb zur korrekten Dauer bei Ihrer Krankenkasse nach.
Menschen, die Pflegegeld der Pflegeversicherung erhalten, können diese für selbst organisierte Haushaltshilfen einsetzen. Werden Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen in Anspruch genommen, kann Haushaltshilfe durch ambulante Pflegedienste geleistet werden.
Bei häuslicher Pflege besteht in den Pflegegraden 1 - 5 Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich. Unter anderem können hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen von zugelassenen Anbietern von der Pflegekasse erstattet werden.
Besteht kein Anspruch auf Haushaltshilfe gegenüber einer Kranken- oder Pflegekasse, muss die Haushaltshilfe privat finanziert werden. Wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, um Haushaltshilfe zu bezahlen, ist finanzielle Unterstützung vom Sozialamt möglich, siehe
Zur Unterstützung im Haushalt stehen verschiedene Hilfsmöglichkeiten zur Verfügung:
Einkaufshilfen
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- Verschiedene haushaltsnahe Dienstleister oder Pflegedienste, teilweise auch mit Fahrdienst
Lieferservice
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- große Lebensmittelgeschäfte und Getränkeläden, teilweise sind nur Online-Bestellungen möglich
- Medikamentenlieferung durch Apotheken
- verschiedene Servicedienstleister.
In der Regel muss für einen Mindestbetrag bestellt werden, damit die Ware mit geringem Aufpreis ins Haus geliefert wird.
Mittagstisch
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- in Gemeinschaft Kostengünstige Mittagstische können häufig auch in Gemeinschaft eingenommen werden.
- Es gibt verschiedene Angebote, speziell für ältere Menschen zum Beispiel von:
- Pflegeheimen, Stadtteilzentren, Nachbarschaftstreffs, Seniorenbegegnungsstätten, Kantinen der öffentlichen Verwaltung, Betriebskantinen, Imbissen und Restaurants, Fleischereien / Metzgereien.
Fahrbarer Mittagstisch
Durch den fahrbaren Mittagstisch können warme, tiefgefrorene oder vakuumierte Menüs je nach Wunsch täglich oder wöchentlich in die Wohnung geliefert werden. Mehrere Anbieter des fahrbaren Mittagstisches stellen auch unterschiedliche Kostformen wie etwa Vollkost, vegetarische Kost, Schonkost, unterschiedliche Diäten (beispielsweise Diabeteskost, pürierte Kost) bereit.
Zwischen den Anbietern gibt es Preisunterschiede, so dass sich ein Vergleich in jedem Fall lohnt. Sollten Warmhaltegerät, Tiefkühlschrank oder Mikrowelle benötigt werden, können diese bei den Anbietern gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.
Bei geringem Einkommen kann die Möglichkeit bestehen, Zuschüsse beim Sozialamt zu beantragen. Dies hängt von der Höhe des Einkommens und Vermögens ab.
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- Lieferserviceangebote von Mittagstisch / Abendessen gibt es außerdem von:
- Kantinen
- Cateringfirmen
- Fleischereien / Metzgereien, zumeist nur im näheren Umfeld
- Imbissen und Restaurants.
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Reinigung der Wohnung
Es gibt verschiedene Anbieter für Haushaltsdienste, die die Wohnung reinigen, Fenster putzen oder andere, im Haushalt anfallende Arbeiten erledigen. Die Mitarbeitenden dieser Dienste sind sozialversichert. Einige Wohnungsbaugenossenschaften oder -gesellschaften verfügen über kostengünstige eigene Angebote oder. vermitteln Kooperationsunternehmen.
Wer eine private Hilfe beschäftigt, sollte bedenken, dass die Sozialversicherungspflicht auch bei geringfügiger Beschäftigung besteht. Die Anmeldung kann über die Krankenkasse der Haushaltshilfe erfolgen.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der Minijobzentrale unter:
Tel. 0355 2902-70799 montags bis freitags, 7:00 bis 17:00 Uhr, https://www.minijob-zentrale.de