40 - Versorgungsangebote für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

Informationsblatt Nr. 40

„Eine psychische oder seelische Störung ist eine erhebliche Abweichung von der Norm im Erleben oder Verhalten, die die Bereiche des Denkens, Fühlens und Handelns beeinflusst.“ So beschreibt es die Weltgesundheitsorganisation.
Es gibt viele Menschen, die unter psychischen oder seelischen Beeinträchtigungen leiden. Für sie selbst, ihre Angehörigen und auch das soziale Umfeld ist die Situation meist nicht leicht. Die häusliche Versorgung kann zum Problem werden. Alltägliche Verrichtungen gelingen nicht mehr ohne Hilfe von außen.

Beispiele für psychische Störungen und die Wege zur Abklärung
Depressionen, Angst- und Panikstörungen, Zwangsstörungen, manisch-depressive Erkrankungen, Psychosen, Schizophrenie.
Für einen Menschen mit psychischen Störungen ist es in der Regel nicht leicht, sich jemandem anzuvertrauen. Der Weg zum Arzt oder Psychiater stellt eine hohe Barriere dar. Selbst für Angehörige ist es schwierig, den Weg zum Profi zu finden. Viele psychische Störungen können jedoch behandelt und gemildert werden. Dazu ist in der Regel eine ärztliche Diagnose erforderlich, die am besten von einem Neurologen / Psychiater gestellt werden sollte. Der Weg zu Betreuungs- und Versorgungsangeboten ist auf diese Weise möglich und verschafft einen ersten Zugang zum Hilfesystem.

Sozialpsychiatrischer Dienst
In jedem Brandenburger Landkreis gibt es einen Sozialpsychiatrischen Dienst (SpD), eine Beratungsstelle für psychisch kranke, suchtkranke und demenzkranke erwachsene Menschen und deren Angehörige. Im ärztlichen, psychologischen und sozialarbeiterischen Bereich wird beraten und unterstützt, auch in akuten Krisensituationen. An den SpD kann sich wenden, wer seelische Probleme, Ängste, Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Suchterkrankungen hat oder sich in einer akuten Krisensituation befindet. Auch Angehörige, Nachbarn oder Bekannte von Hilfesuchenden werden beraten. In Gesprächen kann geklärt werden, welche Möglichkeiten der Versorgung in Frage kommen, zum Beispiel

  • die Vermittlung in betreute Wohnformen,
  • den Besuch einer Tagesstätte,
  • die stationäre Behandlung.

Der Sozialpsychiatrische Dienst kann über die Internetseiten der zuständigen Landkreise kontaktiert werden.

TelefonSeelsorge

Die TelefonSeelsorge bietet Menschen in persönlichen Krisen und belastenden Situationen rund um die Uhr (24/7, auch an Sonn- und Feiertagen) ein vertrauliches, anonymes und kostenloses Seelsorge- und Beratungsangebot – per Telefon, E-Mail oder Chat
Der TelefonSeelsorge kann wie folgt kontaktiert werden:
Telefon - TelefonSeelsorge® Deutschland

- 0800 1110111
- 0800 1110222
- 116 123

Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen (KBS e.V.)
Besonders nach einer stationären psychiatrischen Behandlung stellen sich für die Betroffenen vielfältige Fragen. Oft ist die Lebenssituation noch in einem Prozess der Veränderung, was auf die Betroffenen sehr verunsichernd wirkt. Hier bietet die KBS - Beratung, Unterstützung und Hilfe in allen Ihnen wichtigen Fragen. Die KBS hat ein offenes Angebot und bietet Betroffenen Kontakt- und Freizeitmöglichkeiten und kann wie folgt kontaktiert werden:
www.kbs-potsdam.faw.de

Betreute Wohnformen / betreutes Einzelwohnen
Für Menschen mit psychischen Störungen gibt es Wohnformen wie Betreutes Einzelwohnen, Betreutes Appartement Wohnen und therapeutische Wohngemeinschaften. Je nach Bedarf entscheidet im Einzelfall das bezirkliche Steuerungsgremium über die Belegung dieser Wohn- und Betreuungsformen.
Einzelfallhelfer können Menschen mit psychischen Störungen zu Hause mehrere Stunden in der Woche unterstützen. Die Gewährung eines Einzelfallhelfers wird über das Bezirksamt oder den SpD entschieden. Einzelfallhelfer unterstützen bei der Alltagsbewältigung, begleiten zu Ämtern, zum Arzt oder beim Einkauf.

Tagesstätten für Menschen mit psychischen Erkrankungen
Tagesstätten stehen Betroffenen tagsüber zur Verfügung. Sie bieten Menschen mit psychischen Problemen eine verlässliche Tagesstruktur und Unterstützung in der Planung und Verwirklichung ihrer persönlichen Ziele.

Ambulante psychiatrische Krankenpflege
Sie soll Betroffenen mit schweren psychischen Erkrankungen helfen, zu Hause ein eigenständiges Leben zu führen und Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Die Sonderform der Häuslichen Krankenpflege wird von den Krankenkassen übernommen. Der Hausarzt kann unter bestimmten Voraussetzungen die erste Verordnung übernehmen, eine längerfristige Versorgung muss ein Facharzt aus dem Bereich Neurologie oder Psychiatrie verordnen.

Psychiatrische Institutsambulanz
Die Institutsambulanz ist eingerichtet für Betroffene, die wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer psychischen Erkrankung ein komplexes Therapieangebot benötigen, das multiprofessionell erbracht wird und über das Angebot einer Nervenfacharztpraxis hinausgeht. Häufig bieten Institutsambulanzen besondere Sprechstunden an, zum Beispiel Allgemein-Psychiatrische und Gerontopsychiatrische Sprechstunden, Gedächtnissprechstunden, Suchtsprechstunden. Eine Überweisung des Facharztes ist notwendig.

Psychiatrische Institutsambulanz
Die Institutsambulanz ist eingerichtet für Betroffene, die wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer psychischen Erkrankung ein komplexes Therapieangebot benötigen, das multiprofessionell erbracht wird und über das Angebot einer Nervenfacharztpraxis hinausgeht. Häufig bieten Institutsambulanzen besondere Sprechstunden an, zum Beispiel Allgemein-Psychiatrische und Gerontopsychiatrische Sprechstunden, Gedächtnissprechstunden, Suchtsprechstunden. Eine Überweisung des Facharztes ist notwendig.

Tagesklinik
Die Tagesklinik bietet die Möglichkeit, eine ganztägige und intensive Behandlung zu erhalten. Abends und am Wochenende können die erworbenen Fähigkeiten zu Hause ausprobiert werden. Das ist für Betroffene eine Möglichkeit, die einer intensiveren ärztlichen und psychotherapeutischen Behandlung bedürfen, als sie ambulant geboten werden kann. Der Aufenthalt in einer Tagesklinik wird von der Krankenkasse übernommen. Eine Überweisung durch fachärztliches Personal ist notwendig.
Stationäre Behandlung
Nach Einweisung des fachärztlichen Personals in eine Klinik, stehen dem Betroffenen, nach gründlicher Untersuchung, eine Vielzahl von verschiedenen Therapiemöglichkeiten zur Verfügung, angepasst an das jeweils entsprechende Krankheitsbild.

Nichtmedikamentöse Therapien
Hier handelt es sich um Therapieformen ohne Medikamente wie beispielhaft die Psychotherapie oder die Soziotherapie

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten
Menschen, die einen Pflegegrad haben, können Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen.