37 - Pflegebedürftigkeit bei Kindern und Jugendlichen
Informationsblatt Nr. 37
Aufgrund einer angeborenen Erkrankung, einer Behinderung, eines Unfalls oder aus sonstigen Gründen kann auch bei Kindern und Jugendlichen eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Die Familien stehen in diesen Fällen vor komplexen Herausforderungen: Wie sind die Voraussetzungen für einen Pflegegrad bei Kindern? Welche Unterstützung gibt es für Kinder in der Kita und der Schule? Welche Hilfsmittel oder Umbaumaßnahmen im häuslichen Bereich werden finanziert für Kinder und Jugendliche mit Handicap? Kinder und Jugendliche sollen so früh wie möglich in das Hilfe- und Versorgungssystem integriert werden, um ihre Selbstständigkeit in der Alltags- und Lebensbewältigung zu fördern. Ziel ist eine passgenaue Versorgung und die Verbesserung der Lebenssituation.
In den Pflegestützpunkten werden Familien mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen durch spezialisierte Kinderbeauftragte beraten. Hier bekommen die Familien Unterstützung bei der Antragstellung, Informationen zu den Leistungen und Beratung zu Widersprüchen sowie zu Alternativen. Bei Bedarf werden Kontakte zu Netzwerkpartnern und zu weiteren Beratungsstellen vermittelt.
Ein sehr wichtiger Aspekt ist die Entlastung der Familien. Diese kann durch die Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung wie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag erfolgen.
Sozialmedizinische Nachsorge
Bis zu sechs Wochen nach einem stationären Aufenthalt des Kindes, kann auf Verordnung hin eine ambulante Betreuung zu Hause durch spezialisierte Einrichtungen erfolgen, die den Versorgungsbedarf analysieren, die verordneten Leistungen koordinieren und bei der Inanspruchnahme der Leistungen unterstützen.
https://www.bunter-kreis-deutschland.de/ueber-uns-standorte/
Sozialpädiatrische Zentren/Kinder- und Jugendambulanzen
Mit Überweisung durch den behandelnden Arzt erhalten Familien in multiprofessionellen Teams spezialisierte Beratung, Diagnostik, Therapie und Frühförderung.
Jugendamt
Das Jugendamt unterstützt Eltern bei Fragen der Erziehung, Betreuung und Bildung ihrer Kinder. Dort können familienunterstützende Leistungen beantragt werden, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen in der Familie zu schaffen.
EUTB-Stellen
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät Menschen mit Behinderungen zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe.
https://www.teilhabeberatung.de/artikel/erganzende-unabhangige-teilhabe-beratung
Kinderhospiz
Familien, deren Kind von einer lebenslimitierenden Krankheitsprognose betroffen ist, stehen spezialisierte ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen zur Seite. Die Unterstützung kann bereits ab der Diagnosestellung in Anspruch genommen werden und reicht über lange Krankheitsphasen bis in die Zeit des Abschiednehmens. Die Angebote dienen auch der kontinuierlichen oder kurzzeitigen Entlastung in der Pflege des erkrankten Kindes. Ab dem Zeitpunkt der Diagnose einer lebenslimitierenden Erkrankung kann ein ambulanter Hospizdienst bei der Bewältigung der psychischen Belastung und Betreuung unterstützen. Stationäre Hospize geben der Zeit des Abschieds einen würdigen Rahmen.
https://wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de/de/angebote/kinder_jugendliche
Kinderschutzhotline
Die Hotline Kinderschutz ist ein telefonisches „Rund-um-die-Uhr“ Beratungs- und Unterstützungsangebot und eine erste Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger, die sich Sorgen um das Wohl von Kindern und Jugendlichen machen. Fast alle Landkreise haben eine Kinderschutzhotline. Bitte informieren Sie sich bei ihrem Landkreis.
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