29 - Begutachtungsrichtlinien - Pflegegrad

Informationsblatt Nr. 29

Bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit wird die Selbständigkeit eines Menschen in sechs Lebensbereichen – Modulen- beurteilt.

Modul1: Mobilität

Es werden ausschließlich motorische Fähigkeiten beurteilt.selbstständigüberwiegend selbstständigüberwiegend unselbstständigunselbstständig
Positionswechsel im Bettallein oder mit HilfsmittelnHilfsmittel müssen gereicht werden oder helfende Handnur wenig alleinnicht oder nur minimal allein
Halten einer stabilen Sitz-position
auf Bett/ Stuhl aufrecht halten
alleinkurz allein, z. B. Dauer einer Mahlzeitbenötigt z. B. bei der Dauer einer Mahlzeit UnterstützungDie Person kann sich nicht in Sitzposition halten.
Umsetzen
Von einer üblich hohen Sitzfläche
allein oder mit eigener Armkraftaus eigener Kraft aufstehen, umsetzen, wenn helfende Hand gereicht wirdBetroffene hilft in geringem Maße mit, kann z. B. kurzzeitig stehenPerson muss gehoben oder getragen werden, Mithilfe ist nicht möglich
Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichesallein oder mit Hilfsmitteln
z. B. Rollator
Hilfsmittel müssen bereitgestellt werden, Beobachtung aus Sicherheitsgründenwenige Schritte gehen, mit Rollstuhl wenige Meter oder mit Stützung einer Pflegeperson gehenPerson muss getragen oder vollständig im Rollstuhl geschoben werden
Treppensteigen
Überwinden von Treppen zwischen zwei Etagen
alleinallein Treppen steigen, benötigt aber Begleitung wegen eines SturzrisikosTreppensteigen ist nur mit Stützen oder Festhalten der Person möglichPerson tragen oder mit Hilfsmitteln transportieren, keine Beteiligung
Besondere Bedarfskonstellation: Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider BeineKönnen weder Arme noch Beine eingesetzt werden, erfolgt die Einstufung automatisch in den Pflegegrad 5. Das gilt jedoch nur bei vollständigem Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen → wenn diese nicht durch den Einsatz von Hilfsmitteln kompensiert werden.

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Es werden ausschließlich kognitive Fähigkeiten beurteilt.Die Fähigkeit ist
vorhanden, unbeeinträchtigtgrößtenteils vorhandenin geringem Maße vorhandennicht vorhanden
Erkennen von Personen aus dem näheren UmfeldPerson erkennt Menschen aus dem näheren UmfeldSchwierigkeiten, in Abständen, vertraute Personen zu erkennenMenschen werden selten erkannt; tagesformabhängigFamilienmitglieder werden nicht oder selten erkannt
Örtliche Orientierung in räumlicher Umgebung zurechtfindenSchwierigkeiten, sich im Umfeld der Wohnung zu orientierenSchwierigkeiten, in Abständen, vertraute Personen zu erkennenSchwierigkeiten in gewohnter WohnumgebungBenötigt regelmäßige Unterstützung um sich zurechtzufinden
Zeitliche Orientierung zeitliche Strukturen erkennenohne Beeinträchtigungmeistens zeitlich orientiertnur in Ansätzen vorhandenVerständnis für zeitl. Abläufe ist eher nicht vorhanden
Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungenan kurz Vergangenes erinnern u. Auskunft geben, auch nonverbalErinnerung vorwiegend an eigene Lebensgeschichtewichtige Ereignisse aus eigener Lebensgeschichte sind präsentnur selten oder gar keine Erinnerung an Lebensgeschichte
Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen zielgerichtete Handlungen, die fast täglich im Lebensalltag durchzuführen sindselbstständig, in der richtigen Reihenfolgemit Erinnerungshilfe können Handlungen selbstständig durchgeführt werdenverwechselt oder vergisst regelmäßig die Reihenfolge der einzelnen Handlungsschrittemehrschrittige Alltags- handlungen werden nicht begonnen oder nach ersten Versuchen aufgegeben
Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben folgerichtige bzw. geeignete Entscheidungen im Alltag treffentrifft in unbekannten Situationen folgerichtige EntscheidungenSchwierigkeiten in unbekannten Situationen Entscheidungen zu treffenEntscheidungen sind nicht geeignet, um das Ziel zu erreichenPerson kann Entscheidungen mit Unterstützung nicht oder selten treffen

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Es werden ausschließlich kognitive Fähigkeiten beurteilt.Wie oft muss eine Pflegeperson eingreifen bzw. unterstützen?
nie / sehr seltenselten, 1 – 3 x innerhalb von 2 Wochenhäufig, 2x bis mehrmals wöchentlichtäglich
Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeitenscheinbar zielloses Umhergehen in Wohnung / Einrichtung. Der Versuch desorientierter Personen, ohne Begleitung die Wohnung / Einrichtung zu verlassen, allgemeine Rastlosigkeit, ständiges Aufstehen / Hinsetzen auf dem Sitzplatz
Nächtliche Unruhenächtliches Umherirren oder nächtliche Unruhephasen bis hin zur Umkehr des Tag-, Nachtrhythmus; Zu bewerten ist, wie häufig Anlass für personelle Unterstützung zur Steuerung des Schlaf-Wach-Rhythmus besteht
Selbstschädigendes und autoaggressives Verhaltenz. B. Selbstschädigung mit Gegenständen, ungenießbare Substanzen essen bzw. trinken, selbst schlagen, mit Fingernägeln oder Zähnen verletzen
Beschädigen von Gegenständenaggressiv, Gegenstände wegstoßen / wegschieben / schlagen, Zerstörung von Dingen; Treten nach Gegenständen
Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personenz. B. Personen schlagen oder treten, andere mit Zähnen oder Fingernägeln verletzen, stoßen oder wegdrängen
Verbale AggressionVerbale Aggression z. B. verbale Beschimpfungen oder Bedrohung anderer Personen
Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeitenz. B. lautes Rufen, Schreien, Klagen ohne nachvollziehbaren Grund, vor sich hin schimpfen, fluchen
Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender MaßnahmenAbwehr von Unterstützung z. B. bei der Körperpflege, die Verweigerung der Nahrungsaufnahme, Medikamenteneinnahme → nicht die willentliche (selbstbestimmte) Ablehnung bestimmter Maßnahmen
Wahnvorstellungenz.B. Vorstellung, mit Verstorbenen/ imaginären Personen in Kontakt zu stehen; verfolgt, bestohlen zu werden
ÄngsteWiederkehrende, starke Ängste, die als bedrohlich erlebt werden. Ursachen können unterschiedlich sein. Eigene Bewältigungsstrategien nicht gegeben. Hoher Leidensdruck vorhanden, Bewältigung des Alltags stark beeinträchtigt
Antriebslosigkeit bei depressiver StimmungslageSchwere Form der Antriebsstörung, Hoffnungslosigkeit, Niedergeschlagenheit, Verzweiflung, Gefühlslosigkeit, aufwendige Motivierung durch andere nötig
Sozial inadäquate Verhaltensweisenz. B. distanzloses Verhalten, auffälliges Einfordern von Aufmerksamkeit, vor anderen in unpassenden Situationen auskleiden, unangemessenes Greifen nach Personen, körperliche, verbale sexuelle Annäherungsversuche
weitere inadäquate Handlungenz. B. Nesteln an Kleidung, Wiederholen der gleichen Handlung, Verstecken oder Horten von Gegenständen, Kotschmieren

Modul 4: Selbstversorgung

Es werden ausschließlich kognitive Fähigkeiten beurteilt.Selbstständigüberwiegend selbstständigüberwiegend unselbstständigunselbstständig
Ohne personelle HilfeSelbstständig, Gegenstände jedoch bereitstellen / Aufforderungen / punktuelle HilfeNur wenig selbstständig oder benötigt - umfassende AnleitungNicht oder nur minimal selbstständig
Waschen des vorderen Oberkörpers
Körperpflege im Bereich des Kopfes
Waschen des Intimbereichs
Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare auch Sicherheitsaspekte; Haare waschen/ föhnen
An- und Auskleiden Oberkörpers
An- und Auskleiden Unterkörpersz.B. Anreichen eines Kleidungsstückes; Aufforderung, eine Handlung zu beginnen oder zu beendenz.B. Hochziehen eines Rockes vom Oberschenkel bis zur Taille
Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken Auch Verschlüsse von Getränkeflaschen öffnenz.B. Aufforderung zum EssenMotivation, Nahrung muss größtenteils gereicht werden
Essen mundgerecht zubereitete Speisen essen; z.B. zum Mund führen, kauenz.B. Aufforderung zum EssenMotivation, Nahrung muss größtenteils gereicht werden
Trinken Auch Notwendigkeit der Flüssigkeitsaufnahme erkennen und umsetzenselbstständig, wenn Getränk bereitsteht oder Aufforderungen folgenGetränk in Hand geben oder zu jedem Schluck muss aufgefordert werden
Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls auch z. B. Katheter, Inkontinenzmaterial, Ileo- oder Colostoma
Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma
Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma
___________________________Selbstständignicht täglich / nicht auf Dauer:täglich, zusätzlich zu oraler Ernährung:ausschließlich oder nahezu ausschließlich:
Ohne personelle HilfeSelbstständig, Gegenstände jedoch bereitstellen / Aufforderungen / punktuelle HilfeNur wenig selbstständig oder benötigt - umfassende AnleitungNicht oder nur minimal selbstständig
Ernährung parenteral oder über Sonde
zusätzlich zu orale Nahrungsaufnahme Nahrung/Flüssigkeit parenteral/über Sonde, nur gelegentlich/ vorübergehendi.d.R. täglich Nahrung oder Flüssigkeit parenteral/über Sonde und täglich oral Nahrung(fast)ausschließlich Nahrung/ Flüssigkeit parenteral/über Sonde

Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Es werden ausschließlich kognitive Fähigkeiten beurteilt.Häufigkeit der Hilfe (Anzahl eintragen)
Bereich 1:entfälltSelbst- ständigPro TagPro WochePro Monat
Medikation Orale Medikation, Augen- oder Ohrentropfen, Zäpfchen, Medikamentenpflaster, Dosieraerosole, Pulverinhalatoren; Werden Medikamente verabreicht, ist das Stellen nicht gesondert zu berücksichtigen.
Subkutane und intramuskuläre Injektionen und subkutane Infusionen z. B. Insulininjektionen
Versorgung intravenöser Zugänge (z. B. Port) z.B. Kontrolle zur Vermeidung von Komplikationen; Nicht das Anhängen von Nährlösungen
Absaugen und Sauerstoffgabe z. B. Absaugen, An- und Ablegen von Sauerstoffbrillen, Bereitstellen eines Inhalationsgerätes (inkl. Reinigung)→ Jede Maßnahme ist auch einzeln zu berücksichtigen
Einreibungen sowie Kälte- und Wärmeanwendungen externen Anwendungen mit ärztlich angeordneten Salben, Cremes etc., außerdem Kälte- und Wärmeanwendungen. Einreibungen und Kälte- u. Wärmeanwendungen sind jeweils eine Maßnahme, unabhängig von der Zahl der Applikationsorte
Messung und Deutung von Körperzuständen z. B. Blutdruck, Blutzucker, Körpergewicht, Flüssigkeitshaushalt soweit diese auf ärztliche Anordnung erfolgen → entsprechend erkennen und umsetzen von Maßnahmen z. B. Insulindosis
Körpernahe Hilfsmittel An- und Ablegen von Prothesen, kieferorthopädische Apparaturen; Orthesen, Brille, Hörgerät, Kompressionsstrümpfen oder andere ärztlich verordnete Hilfsmittel zur Kompressionsversorgung (inkl. deren Reinigung). Das alleinige Reinigen zählt nicht. Nicht Zahnprothese
Bereich 2:entfälltSelbst- ständigPro TagPro WochePro Monat
Verbandwechsel und Wundversorgung Versorgung chronischer Wunden, wie z. B. Ulcus cruris oder Dekubitus. Dazu zählt auch intermittierendes Wundgeschehen (immer wieder auftretende Wunden, die versorgt werden müssen)
Versorgung mit Stoma Pflege, Reinigung, Desinfektion, VW künstlicher Körperöffnungen wie Tracheostoma, PEG, suprapubischer Blasenkatheter, Colon- oder Ileostoma; nicht einfache Wechsel oder Entleerungen
Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden
Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung z. B. Krankengymnastische/ logopädische Übungen, Atemübungen mit häuslichem Einübungsprogramm
Bereich 3:entfälltSelbst- ständigPro TagPro WochePro Monat
Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung spezielle Therapiemaßnahmen wie Beatmung → ständige Überwachung während der Maßnahme durch geschulte Pflegepersonen; Spezielle Krankenbeobachtung ist meist rund um die Uhr erforderlich, z. B. bei maschineller Beatmung, 1x täglich eintragen
Arztbesuche Unterstützung auf dem Weg zu oder bei Arztbesuchen → durchschnittlicher Häufigkeit
Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu drei Stunden) z. B. Ergotherapeuten; Physiotherapeuten/Krankengymnasten, Logopäden, Psychotherapeuten
Zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als drei Stunden) spezialisierte Einrichtungen, wodurch erhebliche Fahrtzeiten anfallen können. zeitaufwändige diagnostische oder therapeutische Maßnahmen z.B. onkologische Behandlung oder Dialyse
Einhalten einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften z.B. ärztl. angeordnete Diät oder Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr. Ist die Person einsichtsfähig und kann die Verhaltensvorschriften umsetzen? Ggf. braucht sie dabei Unterstützung

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Es werden ausschließlich motorische Fähigkeiten beurteilt.selbstständigÜberwiegend selbstständigÜberwiegend unselbstständigunselbstständig
Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen

Tagesablauf planen. Planerische Fähigkeit steht im Vordergrund, nicht die praktische Umsetzung

ohne personelle HilfeRoutineabläufe weitgehend selbständig geplant, in ungewohnten Situationen ist Unterstützung notwendigHilfe beim Planen des Routinetagesablaufs; eigene Planung wird häufig vergessen; täglich Erinnerungen bzw. AufforderungenMitwirkung ist nicht oder nur minimal möglich
Ruhen und Schlafen

Nach individuellen Gewohnheiten einen Tag-Nacht-Rhythmus einhalten und für ausreichende Ruhe- und Schlafphasen sorgen

ohne personelle Hilfepersonelle Hilfe beim Aufstehen oder Zu-Bett-Gehen, Nachtruhe ist meist ungestört, nur gelegentlich entsteht nachts ein Hilfebedarfregelmäßig Einschlafprobleme/ nächtliche Unruhe, kann Person größtenteils nicht allein bewältigen; z. B. bei Lagewechsel oder Toilettengängen in der Nachtkeinen oder gestörter Schlaf-Wach-Rhythmus; mind. 3x in der Nacht personelle Unterstützung benötigen, z.B. auch Lagerungswechsel
Sich beschäftigen

Die verfügbare Zeit nutzen, um Aktivitäten durchzuführen, die den eigenen Vorlieben und Interessen entsprechen

ohne personelle Hilfenur in geringem Maße Hilfe erforderlich, z. B. Zurechtlegen und Richten von Gegenständenkann sich an Beschäftigungen beteiligen, aber nur mit (kontinuierlicher) Anleitung, Begleitung oder motorische Unterstützungzeigt keine Eigeninitiative, kann Anleitung nicht kognitiv umsetzen, beteiligt sich nicht oder nur minimal an angebotenen Beschäftigungen
Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungenohne personelle Hilfenimmt sich etwas vor, muss aber erinnert werden, dies auch durchzuführen; die Kommunikationsfähigkeit oder Sinneswahrnehmung ist so stark beeinträchtigt, dass Hilfe benötigt wird, um den geplanten Ablauf mit den Personen des näheren Umfelds abzustimmen;plant von sich aus nicht, entscheidet aber mit Unterstützung; Erinnerungen an Umsetzung eigener Entscheidungen; benötigt bei der Umsetzung emotionale oder körperliche Unterstützung

plant und entscheidet selbstständig, für jegliche Umsetzung wird personelle Hilfe benötigt.

keine Zeitvorstellungen für Planungen über Tag hinaus, auch bei Vorgabe von Auswahloptionen keine Zustimmung/ Ablehnung
Interaktion mit Personen im direkten Kontakt

direkter Kontakt mit Angehörigen, Pflegepersonen, Mitbewohnern oder Besuchern, Kontakt aufnehmen, Personen ansprechen, auf Ansprache reagieren

ohne personelle HilfeUmgang mit bekannten Personen selbständig, Kontaktaufnahme mit Fremden ist Unterstützung erforderlich oder punktuelle Unterstützung bei der Überwindung von Sprech-, Sprach- und Hörproblemenergreift von sich aus kaum Initiative; muss angesprochen oder motiviert werden, reagiert aber verbal oder deutlich erkennbar durch andere Formen der KommunikationKeine Reaktion auf An-sprache; auch nonverbale Versuche → keine nennenswerten Reaktionen
Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds
Bestehende Kontakte zu Freunden, Bekannten, Nachbarn aufrechterhalten, beenden oder zeitweise ablehnen
ohne personelle HilfeDie Person kann planen, braucht aber Hilfe beim Umsetzen wie z.B. Erinnerungszettel bereitlegen oder Telefonnummern mit Namen oder mit Bild versehen, Pflegeperson wählt die Telefonnummer, die Person führt dann das GesprächKontaktgestaltung ist eher reaktiv; sucht von sich aus kaum Kontakt, auch, wer aufgrund von somatischen Beeinträchtigungen während der Kontaktaufnahme Unterstützung, z. B. bei der Nutzung von Kommunikationshilfen oder bei der Überwindung von Sprech-, Sprach- oder Hörproblemen benötigt.Die Person nimmt keinen Kontakt außerhalb des direkten Umfeldes auf und reagiert nicht auf Anregungen zur Kontaktaufnahme

In jedem Modul werden entsprechende Punkte ermittelt, diese werden gewichtet, addiert und ergeben den Pflegegrad.