16 - Wohnungsanpassung
Informationsblatt Nr. 16
Schon kleine Veränderungen können das Leben in der eigenen Wohnung erleichtern, Unfallgefahren
Mögliche Wohnungsanpassungen können sein:
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- Nutzung von technischen Hilfsmitteln (z.B. Wannenlift, Haltegriffe)
- Nutzung technischer Assistenzsysteme (z.B. Trinkerinnerung, Sturzsensoren)
- bauliche Maßnahmen (z.B. Türschwellenentfernung, bodengleiche Dusche)
- Veränderungen in der Gestaltung (z.B. für gute Beleuchtung sorgen, lose
Teppiche/ Läufer überdenken
Bei der individuellen Wohnungsanpassung gibt es nicht die eine Lösung für Alle. Innerhalb eines Beratungsgespräches in Ihrer Häuslichkeit oder in der Beratungsstelle unterstützen Sie die MitarbeiterInnen Ihres Pflegestützpunktes dabei, jeden Raum Ihrer Wohnung bezüglich möglicher Hindernisse zu betrachten und geeignete Lösungen zu finden.
Kann die Häuslichkeit nicht oder nicht ausreichend umgebaut werden, kann ein Umzug in eine alternative Wohnform notwendig werden. Auch hierzu beraten Sie die MitarbeiterInnen Ihres Pflegestützpunktes.
Finanzierung
Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel werden in der Regel von der zuständigen Pflegekasse oder der Krankenkasse übernommen. Dabei ist es wichtig, sich im Vorfeld über die Beantragungsvoraussetzungen und -wege zu informieren, da es unterschiedliche Verfahrensweisen bei den einzelnen Pflegekassen gibt.
Bauliche Anpassungsmaßnahmen können von der Pflegekasse bezuschusst werden, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Auch können anfallende Kosten für einen Umzug in eine barrierearme bzw. barrierefreie Wohnform auf Antrag bezuschusst werden.
Voraussetzung für die Bezuschussung ist die Zuordnung eines Pflegegrades. Der Zuschuss wird einkommensunabhängig gewährt. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen in einer gemeinsamen Wohnung, hat jeder Einzelne einen Anspruch auf bis zu 4.180 Euro. Pro Wohnung ist jedoch der Gesamtbetrag auf 16.720 Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf ihre jeweiligen Versicherungsträger aufgeteilt.
Neben der Pflegekasse können Wohnungsanpassungsmaßnahmen unter bestimmten Umständen auch von anderen Kostenträgern ganz oder teilweise finanziert werden (z.B. durch Sozialamt, Landesamt für Gesundheit und Soziales, Träger der beruflichen Rehabilitation).
Wenn Sie Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen möchten, gilt für alle Kostenträger, dass die Maßnahme beantragt und bewilligt sein muss bevor Sie mit dem Umbau beginnen. Zum Antrag ist ein Kostenvoranschlag einzureichen, aus dem die Kosten für den Umbau hervorgehen. Wohnen Sie in einer Mietwohnung ist zudem gegebenfalls eine Genehmigung des Vermieters einzuholen und dem Antrag beizufügen. Des Weiteren kann es wichtig sein, dass der Vermieter Sie von der sogenannten Rückbauverpflichtung entbindet, sodass Sie beispielsweise die alte Badewanne nach Ihrem Auszug nicht wieder einbauen müssen.
Weitere Möglichkeiten der Finanzierung
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) fördert mit Zuschüssen eine behindertengerechte Wohnraumanpassung. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.ilb.de
Auch Stiftungen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Umbaumaßnahmen. Unter www.stiftungssuche.de können Sie bundesweit nach geeigneten Stiftungen suchen.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Kredite zur Förderung altersgerechten Umbaus an. Auf der Internetseite www.kfw.de können Sie sich dazu informieren